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Welche Möglichkeiten gibt es bei einer beruflichen Auszeit

Wie kann man eine längere Zeit freinehmen, ohne gleich den Job zu kündigen oder den Jahresurlaub zu verbrauchen?
Diese Frage hat mich lange Zeit beschäftigt. Ich habe für mich zwei passende Antworten gefunden.
Arbeitszeitreduzierung mit einem Zeitkonto

Man reduziert die Arbeitszeit auf beispielsweise 4 Tage und arbeitet dennoch 5 Tage in der Woche. Die Mehrarbeit pro Woche wird auf einem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben.

Durch eine Vereinbarung mit der Personalabteilung und dem Vorgesetzten nimmt man die Tage anschließend in der gewünschten Zeit frei.

unbezahlter Sonderurlaub

Einige Firmen bieten die Möglichkeit eines Sonderurlaubs aus persönlichen Gründen an. Die Dauer des Sonderurlaubs kann meist individuell vereinbart werden. So sind wenige Wochen bis zu mehreren Monaten möglich.

Um eine Auszeit zu testen ist der Sonderurlaub ein gutes Modell ohne eine Änderung des Arbeitsvertrages.

Es gibt einige Punkte, die sich unterscheiden und zu beachten sind:

Arbeitszeitreduzierung / Teilzeit
Sonderurlaub bis zu einem Monat
Sonderurlaub oder Sabbatical über mehrere Monate
Krankenversicherung:
Läuft regulär weiter.

Rentenversicherung:
Rentenbeiträge werden vom Arbeitgeber weitergezahlt.

Rentenversicherung:
Rentenbeitrag wird in der Regel vom Arbeitgeber in der Zeit nicht gezahlt.

Rentenversicherung:
Rentenbeiträge ruhen, d.h. der Arbeitgeber zahlt während der Zeit keine Rentenbeiträge an die Rentenversicherung.

1

Arbeitszeitreduzierung / Teilzeit

Die Krankenversicherung läuft regulär weiter. Rentenbeiträge werden vom Arbeitgeber weitergezahlt.
2

Sonderurlaub bis zu einem Monat

Die Krankenversicherung läuft bis zu einem Monat regulär weiter (Quelle: Sozialgesetzbuch SGB V). Der Rentenbeitrag wird in der Regel vom Arbeitgeber in der Zeit nicht gezahlt.
3

Sonderurlaub oder Sabbatical über mehrere Monate

Man muss sich selber um eine Krankenversicherung während der Auszeit kümmern. Am besten nimmt man rechtzeitig Kontakt mit der Krankenkasse auf. Wenn kein Einkommen vorhanden ist oder das Einkommen 1.061,67 € (Mindestbemessungsgrundlage) nicht überschreitet, dann zahlt man als freiwillig Versicherter in der gesetzlichen Krankenkasse 158,43 € (Stand: 2023). Hinzu kommt noch der Beitrag für die Pflegeversicherung. Die Rentenbeiträge ruhen, d.h. der Arbeitgeber zahlt während der Zeit keine Rentenbeiträge an die Rentenversicherung.
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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) betreibt eine Internetseite mit allen Informationen rund um das Thema Teilzeit. Dort findet man auch einen Teilzeit-Netto-Rechner, der eine Orientierung über die möglichen finanziellen Auswirkungen der Teilzeit gibt.